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Die Zeit ist reif für härtere Strafen für Einbrecher!

Siegen, den 19.05.17

„Die Zeit ist reif für härtere Strafen für Einbrecher. Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft soll Einbrecher künftig abschrecken. CDU/CSU machen deutlich: Wer als Dieb in eine Wohnung einbricht, begeht eine schwere Straftat“, so der Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein, „die eigenen vier Wände sind der ureigene, höchstpersönliche Rückzugsorte. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz und Unversehrtheit seiner Privatsphäre.“ Deshalb sei es ein wichtiges und richtiges Signal, dass heute im Bundestag die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Strafen bei Wohnungseinbruch stattgefunden habe. Einbrecher raubten den Betroffenen nicht nur Geld, Schmuck und Wertgegenstände, sondern auch das Sicherheitsgefühl, dass ein Zuhause bietet. Die Opfer seien nach einem Wohnungseinbruch oft traumatisiert und verängstigt, weil ein Fremder in ihr persönlichstes Lebensumfeld eingegriffen habe. Volkmar Klein: „Mit dem vorliegendem Gesetz wird ein Wohnungseinbruch als das bewertet, was es ist: ein Verbrechen, für das das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.“ Zusätzlich werde der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen. Mit der Strafverschärfung können Ermittlungsbehörden künftig auf bessere Ermittlungsmöglichkeiten zurückgreifen. Zur Bekämpfung der meist organisierten Einbruchskriminalität, werde auf Drängen der Union das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufgenommen, für die die Vorratsdatenspeicherung zulässig sei.