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Stellungnahme zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Dem Bevölkerungsschutzgesetz habe ich aus voller Überzeugung zugestimmt. Von einer offenbar von einigen unterstellten Aushebelung unseres Grundgesetzes kann wirklich keine Rede sein. Im Gegenteil, die Eingriffsmöglichkeiten des Staates bei Epidemien werden nicht einmal ausgeweitet, sondern konkretisiert und damit beschränkt und auch zeitlich begrenzt. Schon immer gibt es das Infektionsschutzgesetz, das bis vor 20 Jahren noch Bundesseuchengesetz hieß. So ein Gesetz wird auch gebraucht, damit im Fall einer die Menschen bedrohenden Pandemie reagiert werden kann und notwendige Maßnahmen angeordnet werden können. Für entsprechende Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Die haben bisher Maßnahmen zur Kontaktreduzierung auf der Basis einer allgemeinen Generalklausel angeordnet. Von Verhältnismäßigkeit war im Gesetz bisher auch keine Rede. Das wird jetzt anders, je nach der Infektionslage vor Ort müssen die Maßnahmen abgestuft sein. Obendrein gilt das nur, falls und solange der Bundestag das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ feststellt.

Einige Leute meinen aber weiterhin, dass wir gar keine solche Notlage hätten und Corona nicht anders sei als Grippe. Das ist aber falsch. In den Nachbarländern sind die Intensivstationen bereits übervoll, obwohl viele sehr viel drastische Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren haben. Das wollen wir nicht erleben, deshalb muss die Infektionswelle früh genug gebrochen werden. Als Abgeordneter habe ich Verantwortung dafür, entsprechende Grundlagen zu beschließen.

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